

Die MitarbeiterCARD - Vorteile für alle
Sie wollen Ihren Beschäftigten eine Freude machen, sie motivieren oder Wertschätzung zeigen? Mit der MitarbeiterCARD haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten steuer- sowie auch abgabenfreie Sachzuwendungen auf die CARD zu laden. Dabei entscheiden Sie flexibel, ob Sie beispielsweise bis zu 50 Euro regelmäßig und/oder bis zu 60 Euro gelegentlich zu besonderen Anlässen wählen.
Die MitarbeiterCARD ist wiederaufladbar ohne Gültigkeitsbeschränkungen. Einlösen können Ihre Beschäftigten das Guthaben dann bei allen Partnergeschäften und -unternehmen in Lahr. So entsteht ein Geldkreislauf, der Ihre Region stärkt und die Nahversorgung erhält.
Sparen Sie Lohnnebenkosten
Mit der Einzahlung auf die MitarbeiterCARD sparen Sie die sonst für Barlohn fälligen Lohnnebenkosten*.
Stärken Sie die lokale Wirtschaft
Das Guthaben der MitarbeiterCARD kann ausschließlich bei den teilnehmenden Partnern der LahrCARD ausgegeben werden.
Steigern Sie Ihre Attraktivität
Zusatzleistungen wie z.B. 50 € als mtl. Sachzuwendung werten das Image Ihres Unternehmens auf.
Sie sind Arbeitgeber und benötigen weitere Infos zur MitarbeiterCARD dann buchen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Sie haben bereits alle Informationen und möchten Partner der MitarbeiterCARD werden, dann können Sie hier Ihren Partnervertrag online abschließen. Sie sind bereits Partner, dann können Sie sich in Ihr Partnerportal einloggen.
FAQ
Sie haben Fragen rund um die MitarbeiterCARD? In unseren FAQ finden Sie die Antwort auf die meisten Fragen.
Wurde ihre Frage nicht beantwortet? Dann können Sie sich über das Kontaktformular gerne an uns wenden.


Eine Teilnahme als Arbeitgeber-Partner der LahrCARD (MitarbeiterCARD) ist jederzeit möglich. Sie benötigen dafür einen Partnervertrag, den Sie hier ganz einfach und schnell online abschließen können.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Online-Meeting. Ihren kostenlosen Beratungs-Termin können Sie hier buchen.
Ja, wir sind der rechtliche Betreiber der LahrCARD und erfüllen die notwendigen Voraussetzungen nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG. Hierzu haben wir eine Bestätigung von der BaFin erhalten.
Ganz einfach, indem wir die Beladungen für Sie übernehmen. Sie bezahlen die Ladebeträge per Überweisung oder Firmen-SEPA und erhalten nach der Beladung Ihrer Karten eine Abrechnung für die durchgeführte Beladung.
Ihre MitarbeiterCARDs erhalten Sie per Post inklusive jeweils einem Flyer zur Aushändigung an Ihre Belegschaft geliefert.
Sie können mit Ihrem Logo gelabelte Karten erhalten. Das Logo wird dabei mittig auf der Rückseite der Karte aufgedruckt. Die Produktionskosten je Karte sind dabei von der Auflage abhängig.
Die Staffelpreise finden Sie hier. Die Personalisierung mit Namen ist dabei ebenfalls möglich. Wir empfehlen das allerdings nicht, da die Nachproduktion von einzelnen Karten, z.B. bei Neueinstellung oder Verlust einer Karte aus unserer Sicht unverhältnismäßig teuer ist.
Mit Abschluss Ihres Partnervertrages erhalten Sie eine Mitarbeiter-Ladeliste, die Sie uns ausgefüllt wieder zukommen lassen. Hier tragen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten unter Angabe der Personalnummer ein und wir ergänzen die Ladeliste um die an Sie gesendeten Kartennummern der MitarbeiterCARDs. Eine aktuelle Ladeliste können Sie jederzeit von unserem gesicherten Server nach Eingabe eines Passwortes herunterladen.
Indem Sie uns die Änderungen in der aktuellen Ladeliste eintragen und uns diese über unser Upload-Formular hochladen. Änderungen oder Ladeaufträge müssen uns mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Termin vorliegen, dass wir den Auftrag garantiert ausführen können.
Gar nicht. Die LahrCARD ist zusätzlich als MitarbeiterCARD verwendbar, bzw. kann umgekehrt die MitarbeiterCARD auch zum Bonus sammeln verwendet werden.
Nein, Sie haben die Wahl, ob Sie die Beladungen regelmäßig, z.B. monatlich oder unregelmäßig, z.B. nur zu bestimmten Anlässen der Beschäftigten beladen möchten.
Die Teilnahme als Arbeitgeber ist mit einer einmaligen Einrichtungs- und Konfigurationsgebühr in Höhe von 149 € verbunden. Die Ladegebühr beträgt 1,50 € netto je Karte und Beladung.
Sie können wählen, ob die Beladung am Anfang des Monats, Mitte des Monats oder zum Monatsende erfolgen soll. Gerne führen wir auch Beladungen zu Wunschterminen durch, z.B. Geburtstage. Die Ladegebühr beträgt in diesem Fall 3,50 € netto je Karte und Beladung. Wenn Sie die Ladegebühren per Überweisung bezahlen, ist die Beladung nur zum Monatsende möglich.
Nein, Sie können jederzeit die Beladung Ihrer MitarbeiterCARDs unterbrechen oder ganz beenden.